Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
-Windenergie-
Jahrestagung der Stiftung August Bier für Ökologie und Medizin am 09.09.2017 in Sauen
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, wie sie z.B. bei Versiegelung oder Straßenbau etc. anfallen, sind auch bei Errichtung von Windkraft-anlagen zu entrichten. Sie werden i.R. ortsnah realisiert, und die Landnutzer haben darauf Einfluss.
Davon scharf zu trennen, kommen in einigen Bundesländern (u.a. BB, NI etc.) Kompensationszahlungen (Ersatzgeld) für die „Beeinträchtigung der Landschaft“ hinzu.
Nach dem Erlass der Landesregierung Brandenburg vom 10.3.2016 werden für jede zu errichtende Windkraftanlage für die „Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erlebniswirksamkeit der Landschaft“ entsprechende Ersatzgelder an den „Naturschutzfonds Brandenburg“ gezahlt. (http://www.mlul.brandenburg.de/media_fast/4055/Erlass_Ersatzzahlungen_WEA.pdf)
So könnten für die Planungsregion z.B. „RPG Oderland-Spree“ etwa 30 - 50 Mio.€ in den nächsten 5 - 10 Jahren nach Verabschiedung des Regionalplanes von der Windindustrie gezahlt werden. Die dadurch geförderten Projekte sollten insbesondere die Akzeptanz der Windenergie bei den betroffenen Bürgern erhöhen. Die Tagung erläutert allen Beteiligten den Erlass, dessen Hintergründe, Ziele und Maßnahmen.
Die Tagung ist erfolgreich verlaufen und wir möchten uns bei allen Teilnehmern und Referenten bedanken.
Hier finden Sie nun die Tagungsbeiträge einiger Referenten:
Dr. B. Schmidt-Ruhe
Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg
Projektentscheidung der "Stiftung Naturschutzfonds"
Dr. J. Thiele
Kanzlei Dombert
Beitrag der Landnutzer